Eine Gemeinschaftspraxis oder Gemeinschaftsklinik besteht aus mehreren tierärztlichen Gesellschaftern. Das Gesetz verlangt von dieser Geschäftsform die Gründung einer separaten Apothekengesellschaft.
Daher ist es zu begründen, dass wir Ihnen über die abgegebenen Medikamente neben der Rechnung über die Behandlung, eine getrennte Rechnung ausstellen müssen.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, uns den Betrag der Apothekenrechnung auf das von der Klink getrennte Konto zu überweisen.